Stellungnahme zwecks Hochwasserschutz

28. Januar 2021

28.01.2021 – Rückmeldung des zuständigen Dezernenten:

Der damalige Fraktionsvorsitzender der CDU Ortsbeiratsfraktion, Herr Bormann hatte sich 2010 für eine Überprüfung der Hochwasserschutzplanung im Bereich der Grundstücke der Albert-Schweizer-Straße 4b-4g eingesetzt. Daraufhin wurde eine detaillierte Überprüfung einschließlich  Nachvermessung durch das Ing-Büro ICON, Mainz in Zusammenarbeit mit der SGD durchgeführt.

ERGEBNIS:

1. Die errechnete Hochwasserlinie des 100-jährigen Hochwasser ist korrekt. Die Anwesen Albert-Schweizer-Straße 4b-4f nördlich des Sportplatzes sind vor einem 100-jährigen Hochwasser geschützt. Sie liegen in der Tat tiefer als der davor liegende Weg. Dieser ist Hochwasserfrei bis HQ 100 und schützt demnach die dahinter liegenden Grundstücke – so wie es bei jedem Deich der Fall ist, der immer höher liegt als das zu schützende Gelände dahinter.

Dieses Ergebnis wurde Herrn Bormann und Herrn Karlin in einem Gespräch am 27.10.2010 ausführlich erläutert.

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